Rechte und Pflichten als Feriengast:
- Der Gastvertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Gesamtaufnahmevertrag erfolgt in der Regel schriftlich zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb. Sämtliche Abreden, Nebenreden und Sonderwünsche werden ebenfalls schriftlich geregelt.
- Der Abschluss des Gesamtaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienhauses dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich dem Vermieter ersparten Aufwendungen.
- Der Vermieter wird nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene freie Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe des Ferienhauses hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Bezahlung der Unterkunft: Die Zahlung erfolgt am ersten Tag der Anreise beim Vermieter in bar. Sonstige Zahlungsmodalitäten müssen vorher geregelt werden. In der Regel ist eine Anzahlung zu leisten.
Leistungsänderungen: Leistungsänderungen dürfen nach vereinbarten Preis nach Vertragsschluss nicht mehr erfolgen.
Rücktritt durch Kunden-Reiserücktrittsversicherung: Bereits im Vorfeld Ihrer Reise empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung bei Ihrem Versicherungspartner abzuschließen. Sollten Sie dann eine bereits gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch nehmen können, schützt diese vor finanziellen Nachteilen. Bitte beachten Sie Punkt 4 oben. Der dort zu zahlende Preis bezieht sich dann auf die zeitliche Staffelung der Reiserücktrittsversicherung:
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- bis 2 Monate vor Reiseantritt - bis 28 Tage vor Reiseantritt - 27 - 21 Tage vor Reiseantritt - 20 - 14 Tage vor Reiseantritt - 13 - 7 Tage vor Reiseantritt - 6 Tage vor Reiseantritt
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kostenfrei 25€ pro Ferienhaus 20% des Gesamtpreises 35% des Gesamtpreises 50% des Gesamtpreises 90% des Gesamtpreises
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abzüglich der ersparten Aufwendungen.
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Kündigung infolge höherer Gewalt: Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Brände, Havarien oder anderweitige Zerstörung von Unterkünften berechtigt beide Teile zur Kündigung.
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